Unser Abfallkatalog
In unserem Abfall-Lexikon erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus der Entsorgungsbranche.
Altholz
Holz I-III (17 02 01)
Meist aus Abbruch, Rückbau, Werkstätten, Umzug. Alle Hölzer wie
- Einwegpaletten
- Dielen
- Schaltafeln
- Bretter
- Türblätter
- Balken
- Schnittreste
- Möbel
- Spanplatten
Holz IV (20 01 37)
Mit schädlichen Verunreinigungen. Alle Hölzer wie
- lackierte Türzargen + Fensterrahmen
- Eisenbahnschwellen
- Jägerzäune
Hölzer der Klasse IV müssen im Nachweisverfahren entsorgt und der thermischen Verwertung zugeführt werden.
Asbest
Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (17 06 05)
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten, Fassadeplatten, Blumenkästen. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in Big Packs verpackt sein.
Baumischabfall
(17 09 04)
Bestehend aus einem Gemisch aus allen Abfällen, die beim Bau sowie Abbruch anfallen. Gemische wie…
- Kunststoffe
- Folien
- Pappe
- Metalle
- Kabel
- Gipskartonplatten
- Holz
- Glas
- Steine
- Ziegel
- Fliesen
Stoffe, die nicht über den Baumischabfall entsorgt werden dürfen sind z. B.:
- Asbesthaltige Baustoffe (Eternitplatten)
- Hölzer IV
- Dämmstoffe unverpackt
- Teerhaltige Baustoffe
- Flüssige Lacke + Farben
Bauschutt
BauschuttI (100% mineralisch) (17 01 07)
Bestehend aus Fraktionen oder einem Gemisch aus…
- Beton
- Ziegel
- Dachpfannen
- Estrich
- Keramik
- oder andere mineralische Stoffe
Bauschutt II
Bestehendaus Fraktionen oder einem Gemisch aus
- Gips
- Gasbeton
- Bims
BauschuttIII (sortierungsbedürftig)
Bestehend aus einem Gemisch von mind. 80 % mineralischem Anteil (Bauschutt), die durch Störstoffe (Holz, Folie, etc.) verunreinigt sind.
Bodenaushub
(17 05 04)
Fraktionen aus Lehm, Sand, Kies, Mutterboden ohne Verunreinigungen, die zur Rekultivierung einer oberirdischen Erddeponie zugeführt werden.
Gemischte Verpackungen
(15 01 06)
Bestehend aus einem Abfallgemisch aus Holz, Pappe, Folien, die vornehmlich im Gewerbe und der Industrie anfallen.
Grün- und Gartenabfall
(20 02 01)
Grün- und Gartenabfälle werden unterteilt in zweiSparten:
Gartenabfälle
- Bis zu einem Durchmesser von 15cm
- Baumschnitt
- Kompost
- Rasenschnitt
Baumabfälle
- Über einem Durchmesser von 15cm
- Wurzeln
- Stämme
- Äste
Papier / Pappe / Kartonagen
(20 03 07)
Gemische verschiedener Abfälle, die bei Wohnungsauflösungen und Entrümplungen anfallen.
Nicht als Sperrmüll entsorgt werden können: Kühlschränke, Monitore, Fernseher, Altreifen, Autobatterien, flüssige Lacke + Farben, Ölradiatoren, Öle + Fette u.ä.
Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle bieten wir Ihnen gerne alternativ eine Lösung an.